
Förderungen für die Umsetzung von energetischen Maßnahmen an Gebäuden gibt es auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
Die Regelungen ändern sich häufig, deshalb biete ich Ihnen hier nur einen groben Überblick. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Webseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
Förderung
Was Sie bei der Antragstellung beachten sollten:
Für manche Maßnahmen, wie die Sanierung zum Effizienzhaus oder die Erstellung eines iSFPs, ist es Pflicht, einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen, bei anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung optional.
Die beantragten Maßnahmen müssen bestimmte Anforderungen an Dämmwerte und Effizienz der Heizung erfüllen, damit die Förderung greift.
Die Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden, oft bereits vor dem Beginn der Maßnahme; z. T. muss ein Vertrag oder Auftrag vorliegen.
Über weitere Förderungen auf Landes- und Kommunalebene berate ich Sie gerne in einem individuellem Beratungsgespräch.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei Sanierungmaßnahmen, die dauerhaft Energie und Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Gefördert werden unter anderem der Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik.